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Telefonische Fernabfrage für Talkmaster-Software
Die telefonische Fernabfrage erlaubt den telefonischen Zugriff auf Sprachnachrichten in den Programmen Talkmaster-Anrufbeantworter, Talkmaster-Callcenter und Talkmaster-Zentrale. Anhören von Nachrichten, Löschen und Rückruf gehören zu den Standard-Funktionen. Die Talkmaster-Fernabfrage kann auf jedem Rechner laufen, der über einen ISDN-Adapter oder den PrimuX-SIP-Adapter verfügt. Es braucht nicht derselbe Rechner zu sein, auf dem die Aufzeichnungen liegen, denn der Zugriff ist über das Netzwerk möglich. Die empfohlene Betriebsweise ist jedoch, die Talkmaster-Fernabfrage auf demselben Rechner einzusetzen, auf dem die zu überwachende Anwendung liegt. Die Talkmaster-Fernabfrage läuft in der Version 5 als Windows-Dienst, ist also ohne Benutzeranmeldung funktionstüchtig. Die telefonische Fernabfrage für Talkmaster-Software muss auf Rufnummern eingestellt werden, die von keiner anderen Software benutzt werden. Auf bis zu 30 Rufnummern sind unterschiedliche Konfigurationen möglich, "Sets" genannt. Zum Beispiel kann in einem Set ein bestimmtes Set aus dem Talkmaster-Anrufbeantworter abgefragt werden, in einem zweiten Set eine Gruppe anderer Sets aus dem Talkmaster-Anrufbeantworter, in einem dritten Set das Talkmaster-Callcenter. Der Zugang ist pro Set über einstellbare Geheimcodes geschützt. Die Software kann zeitgesteuert einstellbare Rufnummern anrufen, wenn neue Nachrichten vorliegen. Auch dieser Vorgang kann auf bis zu 30 Sets unterschiedlich konfiguriert werden. Ein Wochenplan erlaubt das sekundengenaue Ein- und Ausschalten der Weitermeldung und den zeitgesteuerten Wechsel der Zielrufnummern. Ein Ausnahmenplan kann dem Wochenplan übergeordnet werden, wenn an Feiertagen oder wegen Fortbildung, Betriebsurlaub o. ä. Abweichungen vom Zeitplan berücksichtigt werden sollen. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Sie die Talkmaster-Fernabfrage betreiben können: PC mit Betriebssystem ab Windows XP, ISDN-Adapter mit CAPI 2.0 oder PrimuX-SIP-Adapter. Stand vom 28.02.2023 |
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