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Inhaltsverzeichnis:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lizenzbestimmungen für gekaufte Software
Lizenzbestimmungen für Freeware

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.09.2020

1. Allgemeines

Sämtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen der Pinguin Park Recording Studio, Tonstudio GmbH, im folgenden PPRS GmbH genannt, und ihren Kunden liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Das gilt auch, wenn nicht ausdrücklich auf die Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Kundenkreis

Die PPRS GmbH liefert ihre Waren und Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

3. Angebote

Alle Angebote der PPRS GmbH sind freibleibend und unverbindlich hinsichtlich ihrer Preise oder Liefertermine. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

4. Verträge

Verträge kommen durch mündlichen Vertragsschluß oder durch schriftlichen Vertragsschluß oder durch E-Mail-Bestellung und anschließendes Senden einer Rechnung oder durch Online-Bestellung und anschließendes Senden einer Rechnung zustande. Der Kunde stimmt dem Rechnungsversand durch E-Mail oder durch Bereitstellen zum Download zu.

Verträge zur Herstellung von Tonaufnahmen sind Werkverträge. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, und stimmt die PPRS GmbH der Kündigung zu, so behält die PPRS GmbH den Anspruch auf die ganze Vergütung, jedoch unter Abzug dessen, was sie infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen spart.

5. Lieferbedingungen und Lieferzeit

Eine Lieferung oder eine Auftragsbestätigung der PPRS GmbH bedeutet nicht die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Wird Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Kunden die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die PPRS GmbH ist berechtigt, dem Kunden Versand- und Verpackungskosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.

Der Kunde kann Lieferzeiten bei der PPRS GmbH erfragen. Durch nicht von der PPRS GmbH zu vertretende Ursachen oder durch höhere Gewalt kann sich die Lieferzeit verlängern. Für diese Fälle behält sich die PPRS GmbH ein Rücktrittsrecht vor. Dem Käufer stehen in diesen Fällen keine Schadensersatzansprüche zu.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat zur Erbringung der Leistung der PPRS GmbH erforderliche Daten im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

7. Storno und Rücklieferungen

Stimmt die PPRS GmbH einem Rücktritt vom Vertrag zu, so ist sie berechtigt, Stornokosten zu berechnen. Stornierungen ohne Verschulden der PPRS GmbH werden mit 20 % des Auftragswertes berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Versandkosten etwaiger Rücksendungen trägt der Kunde.

8. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt vor Lieferung der Ware oder des Werkes fällig.

9. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die PPRS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei erfolgter Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5 EUR pro Mahnung berechnet und sofort fällig. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Einforderung der Zahlung stehen.

Die PPRS GmbH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug umgehend den Zugang zum Kundenlogin ihrer Website einzustellen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die PPRS GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren und Werken bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Die PPRS GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen.

Lizenzen werden erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung erteilt.

11. Mängelrügen

Der Kunde hat gemäß § 377 HGB Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erbringen der Dienstleistung oder nach Erhalt der Ware oder des Werkes der PPRS GmbH schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Dienstleistung oder die Lieferung als genehmigt. Enthält eine gelieferte Ware oder das Werk Mängel, die nicht offensichtlich waren, so sind sie unverzüglich nach der Entdeckung innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr seit der Ablieferung der Ware oder des Werkes geltend zu machen.

12. Gewährleistung

Für alle von der PPRS GmbH gelieferten Waren und Werke erhält der Käufer einen Gewährleistungsanspruch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das gilt nicht bei Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung durch den Käufer zurückzuführen sind, oder bei Mängeln, die nicht von der PPRS GmbH zu vertreten sind.

Stellt die PPRS GmbH fest, daß ein als schadhaft eingesendetes Gerät oder eine Ware oder ein Werk nicht schadhaft ist, berechnet sie Überprüfungs- und Versandkosten.

13. Haftung, Schadensersatz

Die PPRS GmbH haftet nur dann für alle Schäden, die an den gekauften Produkten während der durch die PPRS GmbH erfolgten Installation oder Instandsetzung auftreten, wenn sie nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung der PPRS GmbH ist unabhängig vom Rechtsgrund in ihrer Höhe auf den Auftragswert derjenigen Leistung reduziert, die den Schaden verursacht hat oder Gegenstand des Anspruchs ist oder in direkter Beziehung dazu steht, jedoch nicht mehr als bis zu einer Höchstgrenze von 10000 EUR. Die PPRS GmbH haftet nicht für Folgeschäden, Verlust von aufgezeichneten Daten, durch Arbeitsergebnisse erzielte Schäden oder ähnliche Schäden. Die PPRS GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn.

Verschulden Dritter wird der PPRS GmbH nicht zugerechnet.

14. Lieferung ins Ausland

Die  PPRS GmbH  übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der von ihr gelieferten Produkte an außerdeutschen Telefonnetzen. 

15. Schlußbestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Norderstedt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 



Lizenzbestimmungen, Teil 1: Gekaufte Software

Der folgende Text liegt jeder gekauften Software bei und wird zu Beginn der Installation auf dem Bildschirm zur Kenntnis gebracht.

1. URHEBERRECHT Das Urheberrecht am Produkt und an allen Teilen des Produktes - wie einzelnen Dateien, Tonaufnahmen und gedrucktem Material - liegt bei der Pinguin Park Recording Studio GmbH (im folgenden PPRS genannt) mit Sitz in Norderstedt.

2. ERTEILUNG DER LIZENZ PPRS erteilt Ihnen (entweder einer Einzelperson oder einer Firma), dem Endanwender, das beschränkte, nicht übertragbare Recht, das Produkt auf einem Einzelcomputer zum Gebrauch entsprechend den unten genannten Bedingungen zu verwenden. Diese Lizenz stellt Ihren Lizenznachweis für die Ausübung der hiermit erteilten Rechte dar und ist von Ihnen aufzubewahren. PPRS kann diese Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, falls Sie eine oder mehrere der darin enthaltenen Bedingungen nicht erfüllen.
Der Käufer erhält hiermit das nicht übertragbare Recht, die in der Software enthaltenen Tonaufnahmen in seiner eigenen Telefonanlage öffentlich abzuspielen. Dafür fallen keine GEMA-Abgaben oder sonstigen Lizenzabgaben an. Jede Art der Vervielfältigung oder Weitergabe, sei es ganz oder in Teilen, ist untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, die Software Dritten nicht zugänglich zu machen.

3. BESCHRÄNKUNGEN PPRS behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich hiermit erteilt werden. Deshalb ist das Produkt wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material (z. B. ein Buch oder eine Musikaufnahme) zu behandeln, außer dass Sie, soweit es sich bei dem Produkt um Software handelt, entweder (a) eine Kopie des Produkts für Ihre Sicherung oder Archivierung machen dürfen oder (b) das Produkt auf eine einzelne Festplatte übertragen dürfen, vorausgesetzt, Sie behalten das Original zur Ihrer Sicherung oder Archivierung. Das schriftliche Material, das dem Produkt beiliegt, darf nicht kopiert werden.
Sie dürfen das Produkt oder irgendeinen Teil davon, einschließlich eines Bildschirm-Displays sowie Ton- oder sonstiger begleitenden Dokumente, nicht an Dritte verleihen, vermieten, verleasen, verschenken, in Unterlizenz vergeben oder anderweitig übertragen. Sie dürfen die enthaltenen Tonaufnahmen ausschließlich innerhalb des Produkts verwenden. Außerdem dürfen Sie das Produkt nicht in ein Computersystem einbringen, das Unberechtigten den Zugang dazu ermöglichen würde.
Ungeachtet des Vorstehenden können Sie Ihre Rechte aus dieser Lizenz permanent übertragen, vorausgesetzt, Sie übertragen diese Lizenz und das Produkt einschließlich des gesamten dazugehörigen Materials und behalten keine Kopien, und der Empfänger stimmt zu, die Bedingungen dieser Lizenz einzuhalten. Falls es sich bei dem Produkt um ein Update handelt, müssen Sie bei einer Übertragung das Update sowie alle früheren überarbeiteten Fassungen mit übertragen.
Weder am Gesamtprodukt noch an irgendeinem Teil des Produkts dürfen Änderungen, Angleichungen, Übersetzungen, ableitende Arbeiten, Dekompilierungen, Demontagen oder Versuche der Ableitung eines Quellencodes vorgenommen werden.

4. GARANTIEBESCHRÄNKUNG Sie erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass die Verwendung des Produkts auf Ihr alleiniges Risiko erfolgt. PPRS lehnt alle weiteren Garantien in dem gesetzlich zulässigen Umfang ab, gleichgültig, ob stillschweigend oder ausdrücklich enthalten. Das gilt auch für alle Garantien hinsichtlich einer zufriedenstellenden Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nicht-Verletzung der Rechte Dritter in Verbindung mit dem Produkt gilt. PPRS garantiert nicht, dass das Produkt den Anforderungen Ihres Computersystems entspricht oder dass das Produkt fehler- oder mängelfrei ist oder dass der Betrieb des Produkts keine Unterbrechungen erfährt.
Nichts in dieser Lizenz beeinträchtigt die Ihnen nach dem Gesetz zustehenden Rechte, wenn Sie Verbraucher nach einem geltenden Gesetz sind.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG In keinem Fall ist PPRS für Schäden irgendwelcher Art haftbar (einschließlich, ohne sich jedoch darauf zu beschränken, für Folgeschäden, besondere Schäden, indirekte, direkte, sekundäre Schäden, Verluste von Geschäftsgewinnen, Unterbrechung der Geschäfte, Verluste von Geschäfts- informationen oder sonstige finanzielle Verluste), selbst wenn PPRS über die Möglichkeit eines solchen Schadensersatzes in Kenntnis gesetzt wurde. In keinem Fall ist die Haftung von PPRS kraft Gesetzes, falls zutreffend, größer als die Summe, die Sie für das Produkt bezahlt haben.

6. ALLGEMEINES Diese Lizenz stellt den Gesamtvertrag zwischen PPRS und Ihnen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle früheren Verhandlungen, Abmachungen und Vereinbarungen, gleichgültig ob in schriftlicher oder mündlicher Form, über den Gegenstand der Lizenz zwischen der PPRS GmbH und Ihnen.
Die Lizenz wird von den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland bestimmt und ist diesen gemäß auszulegen. Sie stimmen insbesondere zu, sich der nicht-ausschließlichen Gerichtsbarkeit der deutschen Gerichte zu unterwerfen. Falls eine der Bestimmungen der Lizenz als nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden sollte, sind die restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts, einer Vollmacht oder eines Rechtsmittels durch PPRS gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, diese Vollmacht oder dieses Rechtsmittel.

Lizenzbestimmungen, Teil 2: Freeware

Der folgende Text liegt jeder Freeware bei und wird zu Beginn der Installation auf dem Bildschirm zur Kenntnis gebracht.

1. URHEBERRECHT Das Urheberrecht am Produkt und an allen Teilen des Produktes - wie einzelnen Dateien, Tonaufnahmen und gedrucktem Material - liegt bei der Pinguin Park Recording Studio GmbH (im folgenden PPRS genannt) mit Sitz in Norderstedt.

2. ERTEILUNG DER LIZENZ PPRS bietet das Produkt jedem Computerbenutzer zur unentgeltlichen Benutzung an.

3. BESCHRÄNKUNGEN PPRS behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich hiermit erteilt werden. Sie dürfen das Produkt oder irgendeinen Teil davon, einschließlich eines Bildschirm-Displays sowie Ton- oder sonstiger begleitenden Dokumente, nicht an Dritte verleihen, vermieten, verleasen, verschenken, verkaufen, zum Verkauf anbieten, in Unterlizenz vergeben oder anderweitig übertragen. Sie dürfen die enthaltenen Tonaufnahmen ausschließlich innerhalb des Produkts verwenden. Außerdem dürfen Sie das Produkt nicht in ein Computersystem einbringen, das Unberechtigten den Zugang dazu ermöglichen würde.
Weder am Gesamtprodukt noch an irgendeinem Teil des Produkts dürfen Änderungen, Angleichungen, Übersetzungen, ableitende Arbeiten, Dekompilierungen, Demontagen oder Versuche der Ableitung eines Quellencodes vorgenommen werden.
Sie erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass die Verwendung des Produkts auf Ihr alleiniges Risiko erfolgt. Kein Händler, Vertreiber, Vertreter oder Mitarbeiter der PPRS GmbH ist befugt, eine Änderung an oder eine Hinzufügung zu dieser Beschränkung vorzunehmen.


4. GARANTIEBESCHRÄNKUNG Sie erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass die Verwendung des Produkts auf Ihr alleiniges Risiko erfolgt. PPRS lehnt alle weiteren Garantien in dem gesetzlich zulässigen Umfang ab, gleichgültig, ob stillschweigend oder ausdrücklich enthalten. Das gilt auch für alle Garantien hinsichtlich einer zufriedenstellenden Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nicht-Verletzung der Rechte Dritter in Verbindung mit dem Produkt gilt. PPRS garantiert nicht, dass das Produkt den Anforderungen Ihres Computersystems entspricht oder dass das Produkt fehler- oder mängelfrei ist oder dass der Betrieb des Produkts keine Unterbrechungen erfährt.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG In keinem Fall ist PPRS für Schäden irgendwelcher Art haftbar (einschließlich, ohne sich jedoch darauf zu beschränken, für Folgeschäden, besondere Schäden, indirekte, direkte, sekundäre Schäden, Verluste von Geschäftsgewinnen, Unterbrechung der Geschäfte, Verluste von Geschäfts- informationen oder sonstige finanzielle Verluste), selbst wenn PPRS über die Möglichkeit eines solchen Schadensersatzes in Kenntnis gesetzt wurde.

Stand vom 28.02.2023