Titelbild mit Telefonhörer

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Gemafrei

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern musikalischer Werke. Zum Beispiel zahlen Hersteller von Tonträgern, Konzertveranstalter und Rundfunksender Abgaben an die GEMA. Die GEMA erhebt Gebühren für jede "öffentliche Aufführung", wozu auch das Wiedergeben von Musik in einer Telefonwarteschleife zählt. Im Jahr 2009 z. B. kostet die pauschale Jahresgebühr für die Warteschleife an bis zu 30 Telefonleitungen bzw. B-Kanälen 137,70 EUR + 7 % MWSt. Die GEMA zieht Gebühren jedoch nur ein, wenn Werke ihrer Mitglieder aufgeführt werden. Die im Windows-Programm "Talkmaster-Warteschleife" enthaltenen Musikstücke stammen ausschließlich von Nicht-GEMA-Mitgliedern, sind also gemafrei. Die Lizenz zur unbefristeten Wiedergabe am Telefon (jedoch kein anderes Verwertungsrecht) ist im Kaufpreis enthalten.